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Energieausweis
DI Erich Stadlober ist befugt Energieausweise zu erstellen
Seit 1. Jänner 2008 gibt es in ganz Österreich und Europa den Energieausweis (EA), der den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Wohnungen und Gebäuden „sichtbar“ macht, Energiesparpotenziale aufzeigt und Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden geben soll. Laut Bundesgesetz erfordern alle Zu-, Neu- und Umbauten von Gebäuden (egal welchen Alters) einen Energieausweis.
Bitte wählen Sie zwischen:
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist allgemein ein nach einer bestimmten Berechnungsmethode erstelltes Gutachten für ein Gebäude, in dem der gegenwärtige Energiebedarf bzw. Energieverbrauch bewertet und, falls gefordert, die nach Durchführung von Maßnahmen erzielbare Einsparung des Energieverbrauchs dargestellt wird.
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Der Energieausweis für ein Gebäude ist vergleichbar mit dem „Typenschein“ für ein Auto. Beide beschreiben Konstruktion, Bauweise, die vorgesehene Nutzung und – ein ganz wesentlicher Punkt – den Energiebedarf bei einer definierten Betriebsweise (Normverbrauch). Beim Auto sind das konstante Geschwindigkeiten auf ebener Strecke, beim Haus die Beheizung auf eine bestimmte konstante Innenraumtemperatur während der Heizperiode. Beide Normverbrauchskennzahlen sind auf bestimmte Bezugsgrößen normiert, beim Auto ist es der Treibstoffverbrauch für 100 km Fahrstrecke, beim Haus im Allgemeinen der jährliche Energiebedarf für 1 m² Bruttogeschossfläche.
Was enthält der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie?
- Gebäudehülle
- Heizungsanlage
- Lüftung
- Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger
– all dies steht auf dem Prüfstand.
Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf.
Was bringt der Energieausweis?
Ob Bauherr, Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen - der Energieausweis
- sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
- macht den Energiebedarf von Gebäuden vergleichbar
- informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
- dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
- dient als wichtiges Marketinginstrument
- ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz
Energieausweis für Neu-, Zu- und Umbauten (lt.EU – Richtlinie)
Für Neubauten sowie größere Zu- und Umbauten ist der Energieausweis gemäß den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer verpflichtend vorzulegen.
Energieausweis für Bestandsbauten (lt.EU – Richtlinie)
Der Energieausweis ist ab dem 1.1.2009 im Falle von Verkauf, Verpachtung, Vermietung von bestehenden Gebäuden (Häuser, Wohnungen, Geschäftslokale, etc.) verpflichtend. Dem Käufer bzw. neuen Mieter ist bei der Abgabe der Vertragserklärung ein höchstens 10 Jahre alter Energieausweis auszuhändigen.
Energieausweis für Wohnbauförderung
Der Energieausweis für Wohnbauförderung ist in einigen Bundesländern verpflichtend für die Erlangung einer Wohnbauförderung vorgeschrieben.
Was kostet der Energieausweis?
- für einen Neubau EFH – Wohngebäude um € 400,-- inkl. 20% USt.
(für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Ohne Begehung. Ohne Fahrtkosten)
- für bestehendes EFH – Wohngebäude um € 500,-- inkl. 20% USt.
(für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Ohne Begehung. Ohne Fahrtkosten)
ES Consulting berät Sie gerne zu allen Fragen zum Energieausweis
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und wir beraten Sie gerne zu allen Fragen und Informationen zum Thema "Energieausweis".
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